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Im laufenden Schuljahr erfolgt die schulische Ausbildung in 5 Klassen an folgenden Tagen:
Klassen |
Berufsschultage |
GZFA 10a/b |
Dienstag (1 Tag) und Freitag (1Tag 14-tägig) |
GZFA 11a/b |
Donnerstag |
GZFA 12 |
Mittwoch |
Seit dem Schuljahr 2001/2002 gilt ein neuer Lehrplan.
Im fachlichen Bereich bestimmen jetzt Lernfelder den Unterricht; im allgemeinbildenden Bereich gibt es nach wie vor Fächer.
Das bedeutet, dass die Lernfelder des ersten Ausbildungsjahres in den anderen Jahrgängen nicht wieder erscheinen, sodass die Leistungen der Auszubildenden in diesen Lernfeldern ins Abschlusszeugnis übernommen werden. Dies gilt auch für die 11. Jahrgangsstufe mit Ausnahme des Lernfeldes "Parodontologische Behandlung", das erneut in der 12. Jahrgangsstufe unterrichtet wird.
Neu ist außerdem, dass in den meisten Lernfeldern sowohl Diplom-Handelslehrer als auch medizinisches Fachpersonal gemeinsam unterrichten.
Im folgenden werden zunächst die Stundentafeln vorgestellt, die den neuen Lehrplanrichtlinien zugrunde liegen.
Jahrgangsstufen und Zahl der Unterichtstage | 10. Jgst. 1,5 | 11. Jgst. 1 | 12. Jgst. 1 | Religionslehre | 1 | 1 | 1 | Deutsch | 1 | 1 | 1 | Sozialkunde | 1 | 1 | 1 | Englisch | 1 | 1 | - | Patientenbegleitung | 2,5 | - | - | Hygiene, Vorbeugung und Erste Hilfe | 3 | - | - | Praxisablauforganisation | 1,5 | - | - | Konservierende Behandlung | 2 | - | - | Chirurgische Behandlung | - | 1,5 | - | Beschaffung und Verwaltung von Waren | - | 2 | - | Paradontologische Behandlung | - | 1,5 | 1 | Prophylaxemaßnahmen | - | - | 2 | Prothetische Behandlung | - | - | 2 | Praxismitgestaltung | - | - | 1 |
Laut Lehrplan in der derzeit gültigen Fassung müssen an den zwei Lernorten (Praxis und Berufsschule) folgende Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden: - Kenntnisse über das Gesundheitswesen und die Zahnarztpraxis, Arbeitsschutz, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene. Anwenden und Pflegen medizinischer Geräte und Instrumente in der Zahnarztpraxis.
- Anwenden von Röntgenstrahlen in der Zahnarztpraxis.
- Betreuen von Patienten in der zahnärztlichen Praxis, Hilfeleistung bei Zwischenfällen, Ausführen begleitender Maßnahmen bei der Behandlung unter Anleitung und Aufsicht des Zahnarztes.
- Durchführen von Arbeiten im Zahnarztlabor. Umgehen mit Arznei- und Heilmitteln. Anwenden von medizinischen Fachausdrücken und Grundkenntnissen über Krankheiten.
- Anatomie, Physiologie und Pathologie. Durchführen von Prophylaxemaßnahmen.
- Durchführen des Abrechnungswesens und von Verwaltungsarbeiten.
- Umgehen mit Bestimmungen der Sozialgesetzgebung.
Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre, allerdings kann sie bei Auszubildenden mit sehr guten Leistungen (Notendurchschnitt: 2,0 des letzten Berufsschulzeugnisses) auf Antrag um ein halbes Jahr verkürzt werden, wenn der Ausbildungsbetrieb einverstanden ist
Die Zwischenprüfung findet meist nach den Osterferien des jeweiligen Schuljahres statt.
Sie dauert 60 Minuten und die Auszubildenden werden in den Fächern Zahnmedizinische Fachkunde (20 Fragen), Kassenabrechnung (20 Fragen) und Praxisverwaltung (20 Fragen) geprüft.
Sie muss nicht bestanden werden, ist aber Voraussetzung zur Teilnahme an der Abschlussprüfung und vermittelt den gegenwärtigen Stand der Kenntnisse der Auszubildenden.
Die Ergebnisse der Zwischenprüfung werden den ausbildenden Zahnärzten zugesandt. Bei mangelhaften und ungenügenden Leistungen seiner Auszubildenden hat der Ausbilder bei der Bayerischen Landeszahnärztekammer die Gründe darzulegen.
Die Abschlussprüfung findet in zwei Teilen statt: - Schriftliche Prüfung
Hier sieht die BLZK folgenden Zeitplan vor:
Zeitplan 08.30 – 10.00 Uhr: Bereich Behandlungsassistenz (einschließlich Röntgen) 10.00 – 11.00 Uhr: Bereich Praxisorganisation und -verwaltung 11.00 – 11.45 Uhr: Pause 11.45 – 13.15 Uhr: Bereich Abrechnungswesen 13.15 – 14.00 Uhr: Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde
(oder siehe hier) - Praktische Prüfung
Bei mangelhaften Leistungen in der schriftlichen Prüfung kann eine mündliche Ergänzungsprüfung über das Bestehen entscheiden.
Für weitere Fragen steht in der Berufsschule
Frau Stefanie Hartl, StRin, unter Tel. 0961 206-161 zur Verfügung.
Fragen zur betrieblichen Ausbildung beantwortet die Bayerische Landesärztekammer www.blzk.de
Unsere Musterpraxis |
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